→ Individuelle Beratung
Mutterschutz, Elternzeit/Elterngeld, Betreuung und Erziehung
→ Vermittlung von Betreuungspersonal & Haushaltshilfen
Kinderfrau bis Notfall- oder Haustierbetreuung und Haushälterin
→ Vermittlung von Betreuungsplätzen in Einrichtungen
Kitas, Reha-/Kur-Einrichtungen und Schulferienangebote
Familienservice erleben
Motherworld entlastet ganzheitlich und lebensnah: mit Fachberatung zu Familie und Pflege, mit Vermittlung von Betreuungslösungen und Pflegeangeboten – deutschlandweit.
Unsere Formel für die
Vereinbarkeit lautet:

experience
authenticity
service
you first
Langjährige Erfahrung in der Familienassistance, ein exzellentes Netzwerk und ein dynamisches, einfühlsames Team mit Fokus auf den Menschen – wir liefern in jeder Situation perfekte Lösungen.
Aktuelles
Wann immer es etwas Neues gibt, werden Sie es hier finden.
Für Familien mit kleinem oder mittlerem Einkommen besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss für einen Familienurlaub zu erhalten. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung e.V. bietet mit mehr als 80 gemeinnützigen Ferienstätten spannende Freizeitangebote für die ganze Familie. Derzeit sind sowohl für die Sommer- als auch die Herbstferien noch freie Plätze verfügbar. In 11 von 16 Bundesländern kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden, allerdings variieren die Bedingungen je nach Land. Genaue Informationen finden Sie hier.
Seit dem 1. Juni 2025 können Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, Mutterschutz beanspruchen. Bisher galt dieser erst nach einer Geburt bzw. einer Fehlgeburt ab der 24. Schwangerschaftswoche.
Die Dauer des Mutterschutzes richtet sich dabei nach der Schwangerschaftswoche: ab der 13. Schwangerschaftswoche sind es 2 Wochen, ab der 17. Woche sind es 6 Wochen und ab der 20. Woche 8 Wochen. Während dieser Zeit dürfen Betroffene nicht beschäftigt werden – es sei denn, die Frau erklärt sich ausdrücklich zur Arbeit bereit.
Ab dem 1. Juli 2025 werden Kurzzeit- und Verhinderungspflege in einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zusammengefasst. Dieser kann flexibler verwendet werden. Die Verhinderungspflege wird zudem auf acht Wochen pro Jahr verlängert, und der Anspruch gilt künftig sofort ab Pflegegrad 2 – ohne Wartezeit. Bereits genutzte Leistungen im ersten Halbjahr 2025 werden auf den gesamten Jahresbetrag angerechnet.