→ Individuelle Beratung
Mutterschutz, Elternzeit/Elterngeld, Betreuung und Erziehung
→ Vermittlung von Betreuungspersonal & Haushaltshilfen
Kinderfrau bis Notfall- oder Haustierbetreuung und Haushälterin
→ Vermittlung von Betreuungsplätzen in Einrichtungen
Kitas, Reha-/Kur-Einrichtungen und Schulferienangebote
Familienservice erleben
MotherWorld entlastet ganzheitlich und lebensnah: mit Fachberatung zu Familie und Pflege, mit Vermittlung von Betreuungslösungen bis Pflegeangeboten und mit individuellen Coaching-Optionen deutschlandweit.
Unsere Formel für die
Vereinbarkeit lautet:
experience
authenticity
service
you first
Langjährige Erfahrung in der Familienassistance, ein exzellentes Netzwerk und ein dynamisches, einfühlsames Team mit Fokus auf den Menschen – wir liefern in jeder Situation perfekte Lösungen.
Aktuelles
Wann immer es etwas Neues gibt, werden Sie es hier finden.
Mütter wünschen sich mehr Erwerbsarbeit. Das geht aus der neuesten Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) hervor. Demnach weichen die Idealvorstellungen hinsichtlich Arbeits- und Familienzeit von Müttern und Vätern deutlich von der Realität ab. So würden Mütter mit Kleinkindern etwa zwei bis vier Stunden und mit Kindern von acht bis 18 Jahren sogar acht Stunden mehr pro Woche arbeiten. Bei Vätern mit Kleinkindern liegt das als ideal angesehene Arbeitspensum hingegen unter dem derzeitigen Umfang an Arbeitsstunden. Eine Anpassung an die idealen Vorstellungen hätte sowohl innerhalb der Familie als auch auf dem Arbeitsmarkt positive Auswirkungen. Die Familienzeit würde gleichmäßiger zwischen den Partnern verteilt und mehr erwerbstätige Mütter könnten dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
Derzeit stehen wieder Fördermittel zur Verfügung, die für einen Umbau zur Barrierefreiheit in den eigenen vier Wänden beantragt werden können. Sowohl Eigentümer als auch Mieter haben die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen. Die Zuschüsse belaufen sich auf bis zu 2.500 Euro bzw. 6.250 Euro für den Standard „altersgerechtes Haus“. Die Beantragung erfolgt über die KfW-Bank.
Wer Angehörige pflegt, kann bei der Einkommensteuer den Pflege-Pauschbetrag geltend machen und so eine Steuervergünstigung erhalten. Voraussetzung ist mind. Pflegegrad 2 oder ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „H“. Außerdem muss die Pflege unentgeltlich erfolgen und im häuslichen Umfeld durch enge Vertraute (z. B. Verwandte, gute Freunde oder Nachbarn) erfolgen. Die Höhe des Betrags richtet sich nach dem Pflegegrad (PG 2: 600 Euro, PG 3: 1.100 Euro, PG 4, 5 oder Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „H“: 1.800 Euro). Pflegen mehrere Angehörige eine Person, wird der Betrag zu gleichen Teilen aufgeteilt. Werden zwei Angehörige gepflegt, verdoppelt sich der Betrag.