→ Individuelle Beratung
Mutterschutz, Elternzeit/Elterngeld, Betreuung und Erziehung
→ Vermittlung von Betreuungspersonal & Haushaltshilfen
Kinderfrau bis Notfall- oder Haustierbetreuung und Haushälterin
→ Vermittlung von Betreuungsplätzen in Einrichtungen
Kitas, Reha-/Kur-Einrichtungen und Schulferienangebote
Familienservice erleben
Motherworld entlastet ganzheitlich und lebensnah: mit Fachberatung zu Familie und Pflege, mit Vermittlung von Betreuungslösungen und Pflegeangeboten – deutschlandweit.
Unsere Formel für die
Vereinbarkeit lautet:

experience
authenticity
service
you first
Langjährige Erfahrung in der Familienassistance, ein exzellentes Netzwerk und ein dynamisches, einfühlsames Team mit Fokus auf den Menschen – wir liefern in jeder Situation perfekte Lösungen.
Aktuelles
Wann immer es etwas Neues gibt, werden Sie es hier finden.
Ab 1. Januar 2026 gilt der neue Mindestlohn von 13,90 Euro pro Arbeitsstunde. Das gilt auch für Minijobber. Im Rahmen dieser Erhöhung wird erneut auch die Verdienstgrenze für Minijobs auf 603 Euro angehoben. So besteht weiterhin die Möglichkeit auf eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden.
Die Anpassung des Stundenlohns gilt auch für geringfügig beschäftigte Personen im privaten Haushalt!
Eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro ist bereits für Januar 2027 beschlossen worden.
Wer unentgeltlich im häuslichen Umfeld Personen pflegt, kann den sogenannten Pflegepauschbetrag beantragen. Voraussetzung für den Pauschbetrag ist mind. der Pflegegrad 2 oder ein Grad der Schwerbehinderung von mind. 20.
Damit der Pflegepauschbetrag gewährt wird, muss dieser in der Steuererklärung in der Anlage zu außergewöhnlichen Belastungen mit den Daten der pflegebedürftigen Person angegeben werden. Als Nachweis genügt die Einstufung des Pflegegrade oder der Schwerbehindertenausweis.
Hinweis: Selbst wenn die Pflege erst im Dezember der Steuer-Jahres begonnen hat, kann der gesamte Pauschbetrag genutzt. Das sind bei PG 2 600 Euro, PG3 1.100 Euro, PG 4 & 5 sowie Merkzeichen H 1.800 Euro und zwischen 384 Euro und 2.840 Euro je nach Grad der Behinderung.
Sollte sich der Pflegegrad oder der Grad der Behinderung im Verlauf des Jahres erhöhen, sollte der höhere Grad angegeben werden, da dieser für das ganze Jahr gilt.
Wenn sich mehrere Angehörige die Pflege einer Person teilen, kann der Pauschbetrag von allen Beteiligten Personen beantragt werden. Der Betrag würde entsprechend aufgeteilt werden. Andersherum kann der Pauschbetrag auch mehrfach beantragt werden, sollte eine Person die Pflege mehrerer Personen, bspw. Mutter und Vater, übernehmen.
Laut aktuellem Bericht des BMBFSFJ steigt der Frauenanteil in Aufsichtsräten weiter: 2022 lag er bei 27,4 Prozent, in Unternehmen mit fester Quote sogar bei 37,7 Prozent. In Vorständen bleibt der Anteil dagegen niedrig – trotz leichter Zunahme auf 13 Prozent.
Die Zahlen zeigen: Fortschritte sind erkennbar, doch echte Gleichstellung braucht weiterhin gute Vereinbarkeitsbedingungen und eine familienfreundliche Unternehmenskultur.