Unterschiedliche Vertragsformen sind denkbar, Sie sollten jedoch in jedem Fall alles, was wichtig ist, schriftlich festlegen. Dies betrifft in der Regel insbesondere folgende Punkte:
- Vertragsparteien
- Inhalt und Beginn des Vertragsverhältnisses: Tätigkeitsbereich / Aufgaben, Beginn des Vertragsverhältnisses (inkl. Probezeit)
- Arbeitszeit
- Urlaubsregelung
- Arbeitsverhinderung und Ausfall (Benachrichtigung und Regelung für die Ersatzbetreuung)
- Vergütung (Stunden- oder Monatslohn, Auto-/Reisespesen)
- Nebenbeschäftigung (Information über bestehende, anderweitige Tätigkeiten oder Arbeitsverhältnisse)
- Auskunfts- und Schweigepflicht
- Kündigungsfrist
- Datum und Unterschriften der Vertragsparteien
- Der Vertrag wird gemeinsam von den Parteien ausgefüllt und unterschrieben.
- bei Betreuungsperson: Haftpflicht- und Unfallversicherung
- bei Sorgeberechtigten/r: Haftpflicht
- bei zu betreuenden Kindern: Haftpflicht- und Unfallversicherung durch die Eltern
Bitte beachten Sie, dass die notwendigen Versicherungen zur Abdeckung von Personen- und Sachschäden bei Aufsichtspflichtverletzung zu klären sind:
