→ Individuelle Beratung
Mutterschutz, Elternzeit/Elterngeld, Betreuung und Erziehung
→ Vermittlung von Betreuungspersonal & Haushaltshilfen
Kinderfrau bis Notfall- oder Haustierbetreuung und Haushälterin
→ Vermittlung von Betreuungsplätzen in Einrichtungen
Kitas, Reha-/Kur-Einrichtungen und Schulferienangebote
Familienservice erleben
Motherworld entlastet ganzheitlich und lebensnah: mit Fachberatung zu Familie und Pflege, mit Vermittlung von Betreuungslösungen und Pflegeangeboten – deutschlandweit.
Unsere Formel für die
Vereinbarkeit lautet:

experience
authenticity
service
you first
Langjährige Erfahrung in der Familienassistance, ein exzellentes Netzwerk und ein dynamisches, einfühlsames Team mit Fokus auf den Menschen – wir liefern in jeder Situation perfekte Lösungen.
Aktuelles
Wann immer es etwas Neues gibt, werden Sie es hier finden.
Mit der Einschulung entsteht für viele Eltern eine Betreuungslücke. Um diese Lücke zu schließen, soll ab August 2026 ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zunächst für Erstklässler eingeführt werden. Bis 2029 wird das Angebot schrittweise auf alle Klassenstufen der Grundschule ausgeweitet. Der Betreuungsumfang beträgt acht Stunden an fünf Werktagen (inkl. Unterrichtszeiten) und soll – bis auf vier Wochen – auch während der Ferienzeit gelten.
Ab 1. Januar 2026 erhöht sich das Kindergeld für jedes Kind um 4 Euro von 255 Euro auf 259 Euro im Monat. Die Änderung erfolgt automatisch und muss somit nicht aktiv beantragt werden. Kindergeld gibt es grundsätzlich für Kinder bis zum 18. Lebensjahr bzw. bis zum 25. Lebensjahr, sofern sie sich in Ausbildung befinden.
Parallel erhöht sich auch der steuerliche Kinderfreibetrag (inkl. Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) für beide Eltern gemeinsam auf 9.756 Euro pro Kind (Vgl. 2025: 9.600 Euro).
Der monatliche Höchstbetrag des Kinderzuschlags bleibt unverändert bei 297 Euro pro Kind.
Wer sein krankes Kind betreuen muss und deswegen nicht zur Arbeit gehen kann, hat die Möglichkeit Kinderkrankengeld zu beantragen. Voraussetzung ist, dass sowohl das Elternteil als auch das kranke Kind gesetzlich krankenversichert ist. Außerdem muss das Kind jünger als 12 Jahre sein (Ausnahme bei Behinderung). Als Nachweis ist ein Attest vom Kinderarzt notwendig, welches der Krankenkasse vorgelegt wird. In der Regel werden bis zu 90 Prozent des Nettoverdienstes gezahlt. Auch für das Jahr 2026 besteht eine verlängerte Zeitspanne – 15 Tage pro Kind und Elternteil (max. jedoch 35 Tage bei mehreren Kindern). Alleinerziehende haben 30 Tage Anspruch auf Kinderkrankengeld.